| "Geteiltes Haus"... |
...das ist die Bezeichnung der Zeugen Jehovas für eine Ehe, in der nur einer der beiden Partner zu dieser Religionsgemeinschaft gehört.
Eine solche Beziehung ist in vielerlei Hinsicht vor Probleme gestellt. Die nachfolgende Aufzählung ist mit freundlicher Erlaubnis des Autors einem Artikel von Andreas Zerbst entnommen, der am 21.08.1997 in die Newsgroup de.soc.weltanschauung.christentum gepostet wurde. Bis auf Korrekturlesen, Layout und Umgruppierung einiger Punkte ist er im Wortlaut unverändert geblieben. Das Datum ist wichtig, da sich in Einzelfragen oder Bezeichnungen bei den Zeugen Jehovas immer mal wieder Änderungen ergeben können.
"Wer sich mit Zeugen Jehovas einläßt, dessen Leben wird sich radikal
ändern - und ist der Ehepartner (oder gar Lebenspartner) nicht bereit
oder fähig, diesen gleichen Irrweg zu gehen, so führt das unweigerlich
zum Bruch der Beziehung bzw. zur Zerstörung dieser Ehe.
Warum? Weil sich die alltäglichen Lebensgewohnheiten radikal ändern werden,
wie folgt (für eine Ehe zwischen Zeugen Jehovas und Nicht-ZJ gibt es
bei den ZJ sogar einen speziellen Begriff 'geteiltes Haus'):
(Jeder ZJ wird im 'Predigtdienst' eingesetzt, d.h. mehrere Stunden in
der Woche begibt er sich von Tür zu Tür, um 'Zeugnis abzugeben',
sprich den 'Wachtturm' und 'Erwachet' an den Mann oder die Frau zu
bringen, 'Schafe' einzusammeln. Daneben besucht er regelmäßig
5 Veranstaltungen der ZJ in der Woche. Daneben wird er wohl noch
einige Zeit mit 'Selbststudium' verbringen.)
(bzw. keine Teilnahme daran),
wie Geburtstag, Weihnachten, Silvester etc. D.h. auch keine
Weihnachtsgeschenke, keine Geburtstagsgeschenke, kein Ostern,
Nikolaustag etc.
(Mitgliedschaft in Parteien ist verboten, Teilnahme an Wahlen ist
verboten, Ausübung eines politischen Mandats ist verboten, Arbeit
in Sportvereinen o.ae. wird als wenig nützlich angesehen)
(bestimmte Sexualpraktiken werden negativ bewertet, auch wenn es
im Gegensatz zu früher kein direktes Verbot gibt.)
(einige Empfängnisverhütungsmittel sind verboten - z.B.
Spirale, die Pille ist i.a. erlaubt.)
(Inhalte mit außerehelichem Geschlechtsverkehr oder dessen
'Verharmlosung' sind äußerst unerwünscht. Dass Horror-,
Gewalt- und Pornographie - Inhalte nicht zu konsumieren sind,
dürfte sich von selbst verstehen.)
(Es ist anzunehmen, dass eine Arbeit bei 'Beate Uhse' nicht weitergeführt
werden sollte. Es wird angestrebt, daß Ehefrauen nicht arbeiten und
Mäner nur so viel, dass ihre Familie davon leben kann. Am liebsten
hat man ZJ, die gar nicht arbeiten und ihre Arbeitskraft der
Wachtturmgesellschaft zur Verfügung stellen.)
(Frauen haben im Predigtdienst und bei den Veranstaltungen der ZJ
keine Hosen zu tragen - auch im Winter. FKK und oben-ohne am Badestrand
ist auch tabu, Minirock und tiefes Dekollete (was immer das bei ZJ
bedeuten mag) sind für Frauen ebenfalls tabu - Maenner haben einen
ordentlichen kurzen Haarschnitt zu haben, Bart ist nicht so gern
gesehen.)
(Der Verzehr von Blut ist verboten, d.h. z.B. keine Blutwurst.)
Falls Kinder vorhanden sind, gelten diese Veränderungen natürlich
auch für diese bzw. werden zum Streitpunkt in der Familie.